Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.08.2021)

1. Mit Bezahlung des im Auftrag aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte private Nutzungsecht an das Brautpaar / Auftraggeber über.

2. Sofern ein Rabatt eingeräumt worden ist, dürfen die Bilder vom Fotografen / Auftragnehmer uneingeschränkt (bis auf Widerruf) als Referenz zur Eigenwerbung verwendet werden.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit überschritten, so erhöht sich das Honorar von dem Fotografen / Auftragnehmer auch, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf /Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz. Die bei der Auftragserstellung gültige Preistabelle ist Bestandteil des Vertrages. Abrechnung erfolgt immer je angefangenen 30 Minuten.

4. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen / Auftragnehmer den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je zusätzlich gefahrene 1/2 Stunde (bis 50 KM) = 25 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

5. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Eintritte etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Brautpaares / Auftraggebers.

6. Das Brautpaar / Auftraggeber kann bis zu Beginn der Aufnahmen jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Fotografen / Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Der Rücktritt ist zu richten an Alexander Siewert, Romy-Schneider-Str. 13, 13599 Berlin. Maßgeblich für die Stornierungs- gebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Fotografen /Auftragnehmer. Bei Rücktritt, insbesondere nach Ablauf der Widerrufsfrist, erfolgt die Rücktrittsentschädigung nachfolgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises.

7. Stornogebühren: Bis 6 Monate vor Beginn: 50% – bis 4 Monate: 60% – bis 2 Monate: 75% bis 30 Tage: 90% – bis 14 Tage: 95% -kürzerer Zeitraum = 100% Bei Nichterscheinen/Nichtantritt ohne vorheriger Rücktrittserklärung 100 %.

8. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, schwerer Krankheit, Corona-Pandemie o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotografen / Auftragnehmer auf die vereinbarten Stornokosten. Im Falle einer Verschiebung ist der Vertrag dann zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen.

9. Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, schwerer Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag selbst auszuführen, verzichtet das Brautpaar /Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. das Abwälzen etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen / Auftragnehmer. Der Fotograf / Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen. Aufgrund eines ausgeprägten Netzwerkes sollte das kein Problem darstellen, kann aber nicht garantiert werden.

10. Aufnahmen unter 3 Std. können im Ausnahmefall durch einen Fotografen aus dem Team ausgeführt werden.

11. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen / Auftragnehmer unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen / Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Der Fotograf / Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

12. Die Datenschutzinformationspflicht und Einwilligungen nach der DSGVO, insbesondere die Einwilligung für Datenverarbeitungsvorgänge und Veröffentlichungen (u.a. Onlinegalerie) hat das Brautpaar vorab einzuholen. Im Zweifel ist der Fotograf im Vorfeld zu informieren, welcher Gast nicht abgebildet werden möchte.

13. Honorarzahlung bei Abholung / Übergabe der Bilder in bar / oder vorheriger Überweisung